Verteilungsverfahren — Verteilungsverfahren, Prozessrecht: amtliches Verfahren innerhalb der Zwangsvollstreckung zur rangmäßigen Befriedigung einer Gläubigermehrheit aus einer Vermögensmasse, die zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger nicht ausreicht. Das… … Universal-Lexikon
Verteilungsverfahren — Verteilungsverfahren, zum Zweck der Befriedigung der Gläubiger, erfolgt sowohl bei der Zwangsvollstreckung als im Konkursverfahren. Bei der Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen findet nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 872–882) ein V … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verteilungsverfahren — tritt nach der Zivilprozeßordn. §§ 872 882 ein, wenn bei der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Geldbetrag hinterlegt ist, welcher zur Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht hinreicht. Die Verteilung im Konkursverfahren… … Kleines Konversations-Lexikon
Verteilungsverfahren — Ein Verteilungsverfahren tritt in Deutschland kraft Gesetzes ein, wenn bei einer Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Geldbetrag hinterlegt wird, der zur vollständigen Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht ausreicht (§ 872 ff … Deutsch Wikipedia
Einfuhrquote — ⇡ Verteilungsverfahren … Lexikon der Economics
Kontingentverteilung — ⇡ Verteilungsverfahren … Lexikon der Economics
Windhund-Verfahren — ⇡ Verteilungsverfahren, nach dem die Einfuhr bzw. Ausfuhrmengen nach dem Zeitpunkt der Antragstellung vergeben werden. Es erfolgt keine Quotierung … Lexikon der Economics
Solid-State-Drive — Speichermedium Solid State Drive (SSD) Verschiedene SSD (Computex Ritek RiDATA Ultra S) Allgemeines Typ Halbleiterbausteine Kapazität … Deutsch Wikipedia
Kuppelprodukte — Koppelprodukte, primär verbundene Produkte, Spaltprodukte, Zwangsanfallsprodukte, Joint Products. I. Charakterisierung:1. Begriff: Produkte, die bei (technologisch) verbundener Produktion (Kuppelproduktion) simultan in einem Produktionsprozess… … Lexikon der Economics
Zwangsvollstreckung — Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs des Gläubigers, geregelt in §§ 704–915 ZPO und im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Anders: Gesamtvollstreckung (Insolvenz). I.… … Lexikon der Economics